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Unsere Schwertpunktthemen

Die folgende Liste bildet die Schwerpunktthemen unserer Beratungsarbeit ab. Die Texte orientieren sich an den Ausführungen des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Notrufe für Frauen (bff). Möchten Sie tiefer in die Thematiken einsteigen und sich ausführlicher informieren, kommen Sie über die genannten Links auf weiterführende Seiten.

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt oder auch „Partnerschaftsgewalt“ bezeichnet Gewalthandlungen im Rahmen von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Beziehung. Der Begriff umfasst gewalttätiges Verhalten sowohl durch aktuelle als auch durch frühere Ehe- oder Lebenspartner*innen. Häusliche Gewalt ist in allen sozialen Schichten und Kulturen sowie einkommens- und bildungsunabhängig zu finden.

In vielen Fällen zeigt sich häusliche Gewalt in Form von körperlicher, psychischer, sexualisierter, sozialer und ökonomischer Gewalt. Sie zieht sich durch alle Bereiche des Lebens. Partnerschaftsgewalt in dieser Form dient der Ausübung von Macht und Kontrolle und wird vor allem von Männern in heterosexuellen Beziehungen eingesetzt.

Andauernde häusliche Gewalt zwingt Betroffene zu einem Leben in ständiger Angst vor dem nächsten, unkalkulierbaren Gewaltausbruch. Häufig schämen sich die Betroffenen, fühlen sich schuldig und haben oft mit starker Trennungsambivalenz zu kämpfen.

Kinder erleben die Gewalt – auch wenn sie nicht im selben Raum waren oder schliefen – immer mit. Sie sind dadurch akut hochbelastet und zeigen oft verschiedene Auffälligkeiten. Auch nach Beendigung der Gewalt zeigen viele Kinder weiterhin Beeinträchtigungen im emotionalen, kognitiven oder/ und sozialen Bereich bis hin zu Symptomen aus dem Bereich posttraumatischer Belastungsreaktionen.

Wir informieren über mögliche Handlungsschritte und rechtliche Möglichkeiten. Wir führen mit Ihrer Zustimmung und mit Ihnen gemeinsam eine Analyse der Gefährdung und eine Sicherheitsplanung durch. Sie bleiben in der Umsetzung dessen, was möglich und in der Beratung erarbeitet wird, selbstbestimmt.

www.frauen-gegen-gewalt.de

Broschüre „Nur Mut“:
www.schleswig-holstein.de

Vergewaltigung / sexuelle Nötigung/ sexuelle Belästigung

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Sie sind eine extreme Form von Gewalt, bei der Sexualität als Mittel zur Machtdemonstration, Demütigung und Unterwerfung von Frauen und Mädchen eingesetzt wird.

Auch eine versuchte Vergewaltigung oder andere sexuelle Übergriffe können für die Betroffenen schwere Folgen haben. In Deutschland erlebt etwa jede 7. Frau ab ihrem 16. Lebensjahr mindestens einen sexuellen Übergriff im strafrechtlichen Sinn.
Sexuelle Belästigung kann uns an verschiedensten Orten begegnen: In der Bahn, in der Schule, in der Öffentlichkeit aber auch Zuhause. Dazu gehören sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts.

Seit dem 10.11.2016 gibt es erstmals einen Straftatbestand der sexuellen Belästigung in der deutschen Gesetzgebung.(§ 184i StGB)
Wir helfen, mögliche Folgen zu verstehen, Wege zur Bewältigung der Gewalt zu finden und klären über potentielle juristische Schritte auf.

www.frauen-gegen-gewalt.de

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz besteht ein besonderer Schutz vor sexueller Belästigung. Mit Gültigkeit des AGG (AllgemeinesGleichbehandlungsGesetz) seit 18.08.2006 hat sexuell bestimmtes Verhalten - sofern es am Arbeitsplatz geschieht – unmittelbar Konsequenzen, und Arbeitgeber*in sind verpflichtet, Betroffene davor zu schützen. Das AGG bietet eine wesentlich weitere und umfassendere Definition von sexueller Belästigung als das Strafrecht. Dort, wo sexuell bestimmtes Verhalten die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Respektlosigkeit geprägtes Umfeld geschaffen wird, spricht das AGG von sexueller Belästigung als Benachteiligung.

Wir unterstützen bei der Einordnung der am Arbeitsplatz gemachten Erfahrungen und besprechen mögliche Handlungsschritte – auch auf Grundlage des AGG.

www.frauen-gegen-gewalt.de

KO-Tropfen

Als sogenannte K.O.-Tropfen kommt eine Vielzahl von Substanzen in Betracht. Sie haben eine beruhigende, schlafanstoßende sowie muskelentspannende Wirkung mit nachfolgenden Erinnerungsstörungen für die Zeit ab der Einnahme. Die Wirkung von K.O.-Tropfen setzt in kurzer Zeit ein und dauert je nach Substanz und Dosis meist einige Stunden an.

Die Substanz GHB wird verwendet, weil sie unbemerkt in Getränke eingebracht werden kann. In Verbindung mit Alkohol und anderen Betäubungsmitteln kann sie stark gesundheitsschädigende Folgen haben und zu lebensgefährlichen Atemstillständen führen.

Folgen der Einnahme

  • Schlagartiger Erinnerungsverlust
  • Zweifel, ob der Black-out durch den Alkoholkonsum hervorgerufen werden konnte
  • Noch vor dem Erinnerungsverlust setzen häufig Schwindel (ähnlich wie bei Kreislaufstörungen), Schweißausbrüche, ein benebeltes Gefühl („wie in Watte gepackt“) ein.
  • Nachdem die Opfer wieder zu sich gekommen sind, können sie unter starker Übelkeit, häufig mit stundenlangem Erbrechen, Panik- und Angstanfällen leiden.

Wichtig für eine mögliche Anzeige ist es, umgehend Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen, da die Substanzen nur für wenige Stunden dort nachweisbar sind. Dies kann in hausärztlichen Praxen, den Ambulanzen aller Krankenhäuser und in rechtsmedizinischen Instituten erfolgen. Sollten Sie eine Probe zuhause sichern, sorgen Sie dafür, dass der Behälter sauber ist und Tag und Uhrzeit auf dem Behälter vermerkt werden. Bringen Sie ihn anschließend schnellstmöglich in eine rechtmedizinische Untersuchungsstelle.
Bei einem routinemäßigen Drogenscreening wird GHB nicht erfasst.

Wir ordnen mit Ihnen Ihre Erfahrungen ein, klären über mögliche Handlungsschritte auf und beziehen auf Wunsch weitere Institutionen ein.

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Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Wir bieten Traumafachberatung an, unterstützen Sie bei Bedarf bei der Suche nach einem Therapieplatz und bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Anzeigenerstattung.

www.frauen-gegen-gewalt.de

Digitale Gewalt

Digitale Gewalt, ausgeübt durch digitale Medien wie z.B. Handys, PCs oder im Internet, umfasst eine Vielzahl von Angriffsformen, die auf Herabsetzung, Rufschädigung, soziale Isolation und die Nötigung oder Erpressung eines bestimmten Verhaltens der Betroffenen abzielen. Die durch digitale Medien mögliche anonyme Vorgehensweise erleichtert die Angriffe.

Wir beraten bezüglich der Möglichkeiten, sich zu schützen und prüfen zu lassen, ob strafrechtliche Schritte eingeleitet werden können.

www.frauen-gegen-gewalt.de

Stalking

Unter Stalking wird das fortgesetztes Verfolgen und Belästigen einer anderen Person verstanden.

Die Mehrzahl der Opfer kennt den „Stalker“. Häufig sind es zurückgewiesene Männer, Ex-Partner*innen oder Ex-Ehemänner, die die Zurückweisung oder Trennung nicht akzeptieren.

Seit 2007 gibt es einen Straftatbestand, der Nachstellung bzw. Stalking erfasst: § 238 StGB ‚Nachstellung‘. Stalking kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Im Jahr 2017 gab es eine Neuregelung des Stalking-Paragrafen. Strafbar ist Stalking nun auch dann, wenn die Handlungen dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen. Zuvor musste eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden.

Wir ordnen Ihre Erfahrung ein, informieren über auch rechtliche Handlungsmöglichkeiten und begleiten stabilisierend.

www.frauen-gegen-gewalt.de

Trennung / Scheidung

Mit der Entscheidung zur Trennung/ Scheidung sind viele Unsicherheiten und Fragen verknüpft. Die finanzielle Zukunft muss geregelt, der Kindesumgang abgestimmt werden. Es geht eventuell auch um die Suche nach einer Wohnung und die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit.

Wir unterstützenden Sie dabei, die anstehenden Veränderungen zu sortieren, begleiten bei der Entscheidungsfindung und der Priorisierung.

Unsere Gespräche ersetzen keine anwaltliche Beratung, können aber als Vorbereitung dienen.

Broschüre „Trennung und Scheidung“ der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Segeberg;
www.segeberg.de

Bürgergeld

Das Bürgergeld dient zur Existenzsicherung, wenn das eigene Einkommen nicht ausreichend ist. Wir unterstützen unsere Klientinnen bei der Antragsstellung und erklären den Bescheid des zuständigen Job-Centers.

Bei Problemen suchen wir das Gespräch mit dem jeweiligen Job-Center und lassen uns von dem juristischen Hintergrunddienst des „Paritätischen“ beraten.

Essstörungen

Unter dem Begriff Essstörungen sind im Wesentlichen drei Krankheitsbilder zusammengefasst: Die Magersucht (Anorexie oder Anorexia nervosa), die Ess- Brech- Sucht (Bulimie oder Bulimia nervosa) und das Übergewicht (Adipositas).

Unser Beratungsangebot richtet sich nicht nur an Frauen und Mädchen, die aufgrund von Problemen mit dem Essen und/ oder bestehenden Essstörungen Unterstützung benötigen, sondern auch an Frauen und Mädchen, die sich unsicher sind, ob sie in eine Essstörung rutschen oder die das Gefühl haben, dass mit ihrem Essverhalten etwas nicht stimmt. Wir unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Klinik, nach Klinikaufenthalten, bieten Krisenintervention und überbrücken die Zeit bis zur Aufnahme einer Psychotherapie. Auch Angehörige von Mädchen und Frauen mit Essstörungen erhalten von uns Unterstützung und Beratung.

www.bundesfachverbandessstoerungen.de

Kontakts

Fachberatungsstelle für Frauen
bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Oldesloer Str. 20
23795 Bad Segeberg

Telefon: 04551 3818

Termine nach Vereinbarung.
Barrierefreie Beratung möglich

Telefonischen Sprechzeiten:
Montag: 10 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Freitag: 10 bis 12 Uhr

Online

Unverschlüsselt per Email:

frauenzimmer-badsegeberg@t-online.de

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Weitere Hilfe

Tag und Nacht und am Wochenende,
Hilfe in mehreren Sprachen:
www.hilfetelefon.de

Telefon: 116 016 (kostenlos)