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Beratung

Unsere Beratung stellt ein niedrigschwelliges Gesprächsangebot im Sinne einer psychosozialen Hilfestellung für die Bewältigung akuter oder zurückliegender Gewalterfahrungen, aber auch anderer kritischer Lebensereignisse dar.

Sie entscheiden, wieviel Sie wann erzählen und welchen Weg Sie gehen wollen und können.

Wir unterstützen Sie auf der Grundlage Ihrer Lebensbedingungen und Ressourcen und versuchen, mit Ihnen einen individuellen Lösungsweg zu finden.

Dauer eines Beratungsgespräches: ca. 50 Minuten

Die Beratungen sind für Sie kostenfrei und vertraulich.

Traumafachberatung

Das Erleben von Gewalt gerade durch eine Person, zu der eine enge Bindung besteht oder bestand, ist oftmals eine traumatische Erfahrung:

Weder Flucht noch Kampf waren möglich. Um das Überleben dennoch zu sichern, entwickelt die Psyche Schutzmechanismen, die auch noch lange nach Beendigung der überwältigenden Situation anhalten können.

Traumafachberatung unterstützt die Betroffenen dabei, den Sinn der manchmal unverständlichen Reaktionen und Symptome zu verstehen und diese einzuordnen.

Verschiedenen Übungen und Techniken können helfen, mehr innere Sicherheit aufzubauen, Ressourcen (wieder-) zu entdecken und Selbstfürsorge umzusetzen.

Begleitung

Auf Wunsch und nach zeitlicher Möglichkeit begleiten wir

  • zu Ämtern
  • zur Polizei
  • zum Gericht
  • zu weiterführenden Beratungsstellen
  • zu medizinischen Untersuchungen

Beratung zum Gewaltschutzgesetz

In einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie

  • Näherungsverbote
  • Kontaktverbote
  • Betretungsverbote
  • die Überlassung der Wohnung

beantragen. Der Antrag ist im Eilverfahren möglich und kann direkt bei einer Rechtsantragsstelle oder auch über eine Anwältin oder einen Anwalt gestellt werden.

Eine Beratung vor der Antragstellung bei einer Frauenfachberatungsstelle wird dringend empfohlen, um sich über

  • Kosten
  • notwendige Unterlagen
  • Inhalte des Antrages
  • Schutz von Kindern
  • Kontakt zwischen Gericht und Polizei

gründlich und umfassend zu informieren. Praktische Tipps zum Gewaltschutzgesetz finden Sie in mehreren Sprachen unter:
Gewaltschutz_dt.pdf

Begleitung im Strafverfahren – psychosoziale Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für Betroffene von Straftaten, die sich in einem Strafverfahren befinden. Dies betrifft vor allem:

  • Kinder und Jugendliche
  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
  • Betroffene von Sexualstraftaten
  • Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
  • Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
  • Betroffene von Menschenhandel

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern sie besonders schutzbedürftig sind.
Für weitere Informationen rufen Sie uns gerne an oder folgen dem Link

schleswig-holstein.de - Zeugeninformationen in Schleswig-Holstein - Psychosoziale Prozessbegleitung

Vertrauliche Spurensicherung

Sie haben körperliche Gewalt oder einem sexualisierten Übergriff erlebt und wissen noch nicht, ob Sie Anzeige bei der Polizei erstatten möchten?

Vielleicht brauchen Sie Zeit, um eine Entscheidung zu treffen, möchten aber Spuren an Ihrem Körper dokumentieren lassen, damit diese später ein gerichtsfestes Beweismittel sein können.

Die Rechtsmedizin im UKSH Kiel und Lübeck sowie das UKE Hamburg bieten eine kostenlose vertrauliche Spurensicherung an.
Die Berichte und gesicherten Spuren werden mit einem Code versehen und in dem jeweils zuständigen rechtsmedizinischen Institut eingelagert. Wichtig ist, dass Sie gleich beim ersten Kontakt, z.B. in der Ambulanz, deutlich machen, dass Sie keine Anzeige wünschen. Andernfalls könnte die Polizei dazu gerufen werden.

Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Strafanzeige entschließen, können die Beweismittel von der Polizei angefordert und ausgewertet werden. Dazu müssen Sie jedoch die Erlaubnis erteilen, indem Sie eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben.

UKSH | Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein (vertrauliche-spurensicherung-sh.de)

UKE Hamburg Tel.: 040 7410 - 52127
UK S-H Kiel Tel.: 0431 500-15901
UK S-H Lübeck Tel.: 0451 500-15951

In Notfällen können Sie sich direkt an die Frauenkliniken des UKSH in Lübeck oder Kiel wenden. (24h/Tag).

Beratung zum Fond sexueller Missbrauch (FSM)

Sind Sie (auch) Betroffene eines sexuellen Missbrauchs in Ihrer Kindheit/ Jugend in der Familie, durch enge Bekannte oder in einer Institution? Wenn dieser vor Juli 2013 stattgefunden hat, können Sie beim „Fonds sexueller Missbrauch“ Hilfeleistungen bis zu einer Höhe von 10.000 € beantragen. Die Antragstellung hat häufig Aussicht auf Erfolg.

Die Beraterinnen der Frauenfachberatungsstelle sind vom zuständigen Ministerium geschult worden, um bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Sie können sich zudem an das Infotelefon des Fonds Sexueller Missbrauch unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800 400 10 50 wenden.

www.fonds-missbrauch.de

Kontakts

Fachberatungsstelle für Frauen
bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Oldesloer Str. 20
23795 Bad Segeberg

Telefon: 04551 3818

Termine nach Vereinbarung.
Barrierefreie Beratung möglich

Telefonischen Sprechzeiten:
Montag: 10 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Freitag: 10 bis 12 Uhr

Online

Unverschlüsselt per Email:

frauenzimmer-badsegeberg@t-online.de

Verschlüsselt und anonym
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Weitere Hilfe

Tag und Nacht und am Wochenende,
Hilfe in mehreren Sprachen:
www.hilfetelefon.de

Telefon: 116 016 (kostenlos)