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Angebote

Beratung

In einem persönlichen Gespräch berichten Sie von Ihrer Situation oder den Lebensereignissen, zu denen Sie Fragen haben. Wir besprechen dann, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen oder können. Wir unterstützen Sie auf der Grundlage Ihrer Lebensbedingungen und Ressourcen und versuchen, mit Ihnen einen individuellen Lösungsweg zu finden.

Dauer eines Beratungsgespräches: ca. 50 Minuten

Die Beratung sind ist für Sie kostenfrei und vertraulich.

Beratung zum Gewaltschutzgesetz

In einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie
  • Näherungsverbote
  • Kontaktverbot
  • Betretungsverbot
  • Die Überlassung der Wohnung
beantragen. Der Antrag ist im Eilverfahren möglich und kann direkt bei einer Rechtsantragsstelle oder auch über eine Anwältin oder einen Anwalt gestellt werden.

Eine Beratung vor der Antragstellung bei einer Frauenfachberatungsstelle ist empfehlenswert, um sich über
  • Kosten
  • notwendige Unterlagen
  • Inhalte des Antrages
  • Schutz von Kindern
  • Kontakt zwischen Gericht und Polizei
gründlich und umfassend zu informieren. Praktische Tipps zum Gewaltschutzgesetz finden Sie in mehreren Sprachen unter:

https://www.schleswig-holstein.de

Traumafachberatung

Das Erleben von Gewalt ist oftmals eine traumatische Erfahrung: Weder Flucht noch Kampf sind möglich gewesen. Um das Überleben dennoch zu sichern, entwickelt die Psyche Schutzmechanismen, die auch noch lange nach Beendigung der überwältigenden Situation anhalten können.
Traumafachberatung unterstützt die Betroffenen dabei, den Sinn der manchmal unverständlichen Reaktionen zu verstehen und diese einzuordnen. Verschiedenen Übungen und Techniken können helfen, mehr innere Sicherheit aufzubauen, Ressourcen (wieder-) zu entdecken und Selbstfürsorge umzusetzen.

Begleitung

Auf Wunsch und nach zeitlicher Möglichkeit begleiten wir
  • zu Ämtern
  • zur Polizei
  • zum Familiengericht
  • zu weiterführenden Beratungsstellen
  • zu medizinischen Untersuchungen

Begleitung im Strafverfahren – psychosoziale Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für besonders schutzbedürftige Betroffene von Straftaten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere in den nachfolgenden Fällen eine besondere Schutzbedürftigkeit der/des Betroffenen vorliegen kann:
  • Kinder und Jugendliche
  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
  • Betroffene von Sexualstraftaten
  • Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
  • Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
  • Betroffene von Menschenhandel
Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern sie besonders schutzbedürftig sind.

Mit dem 1.1.2017 wurde das Recht von verletzten Zeug*innen auf eine psychosoziale Prozessbegleitung bundesweit gesetzlich geregelt. Eine Begleitung durch eine erfahrene Prozessbegleiter*in kann schon vor einer Anzeige, aber auch im gesamten weiteren Verfahren unter bestimmten Bedingungen kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Neu ist, dass dazu ein Antrag auf eine Beiordnung beim zuständigen Gericht gestellt werden muss. Dies kann formlos schriftlich durch Sie selbst geschehen. Die Frauennotrufe beraten Sie gern und können Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein. Sie können den Antrag aber auch direkt bei der Polizei stellen, wenn Sie dort eine Anzeige erstatten oder Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin darum bitten.

Für weitere Informationen bitte anrufen.

https://www.schleswig-holstein.de

Vertrauliche Spurensicherung

Im Rahmen eines Projektes des Landes Schleswig-Holstein sind in verschiedenen Landkreisen und Städten Ärztinnen und Ärzte in Kliniken geschult worden, um eine vertrauliche, kostenfreie Spurensicherung durchzuführen. Diese kann erfolgen, ohne dass zuvor Strafanzeige erstattet wurde. Die Berichte und gesicherten Spuren werden mit einem Code versehen und in dem jeweils zuständigen rechtsmedizinischen Institut eingelagert. Wichtig ist, dass Sie gleich beim ersten Kontakt, z.B. in der Ambulanz, deutlich machen, dass Sie keine Anzeige wünschen. Andernfalls könnte die Polizei dazu gerufen werden.
Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Strafanzeige entschließen, können die Beweismittel von der Polizei angefordert und ausgewertet. Dazu müssen Sie jedoch die Erlaubnis erteilen, indem Sie eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben.

Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung in den Kreisen Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg erhalten Sie hier:
www.uke.de/hilfe-bei-gewalt
Tel.: 040 7410 - 52127 (24h/ Tag)

Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg-Rendsburg-Eckernförde, Plön und Ostholstein erhalten Sie hier:
www.uksh.de/rechtsmedizin
UKSH Institut für Rechtsmedizin: Mo-Do 8.00-16.00 Uhr und Fr 8.00-15.00 Uhr

  • Kiel Tel.: 0431 500-15901
  • Lübeck Tel.: 0451 500-15951
In Notfällen können Sie sich direkt an die Frauenkliniken des UKSH in Lübeck oder Kiel wenden. (24h/Tag).

Beratung zum Fond sexueller Missbrauch (FSM)

Der Fonds will Menschen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend in der Familie oder im familiären Umfeld oder in Institutionen sexuell missbraucht wurden und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Der Fonds richtet sich an Betroffene, die keine oder nicht ausreichende Leistungen aus den bestehenden Hilfesystemen wie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung oder Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten.

Die Beraterinnen der Frauenfachberatungsstelle sind vom zuständigen Ministerium geschult worden, um bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Sie können sich zudem an das Infotelefon Fonds unter der kostenlosen Telefonnummer:0800 400 10 50 wenden.

http://www.fonds-missbrauch.de

Gruppenangebote

Treffen der trockenen Alkoholikerinnen
Bei Interesse bitte telefonisch in der Frauenberatungsstelle nachfragen.

Internationale Frauencafé
jeden Mittwoch ab 15 Uhr . Mit einander sprechen, Kaffee und Tee trinken, neue Freundschaften schließen, Deutsch lernen, miteinander Spass haben.
Kontakt und Informationen Angela Marxen 0176 51388938